So ist es uns
nämlich ergangen.
Bestimmt stand
das in irgendeiner der vielen Unterlagen, die wir bekommen haben, dass man
gesetzlich verpflichtet ist, nach der Fertigstellung des Hauses eine
Gebäudeaufnahme für das Vermessungsamt zur Eintragung in das Liegenschaftskataster machen zu lassen.
Wenn man das
vergisst, bestellt das Vermessungsamt einen Vermessungsingenieur und lässt sich
diese Kosten natürlich vom Bauherrn erstatten. Denkt man selbst dran, muss man
sich selbst darum kümmern und einen Vermessungsingenieur beauftragen.
Zu den Kosten vom
Vermessungsingenieur kommen natürlich noch die Kosten vom Vermessungsamt, die
sich nach den entstandenen Baukosten richten.
Wenn ihr euer
Häuschen fertig habt, fragt nochmal bei eurem Vermessungsamt nach. Die geben
euch bestimmt bereitwillig Auskunft, wieviel Geld ihr ihnen noch schuldet.
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