Dienstag, 13. August 2013

Achtung! Vergesst nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeaufnahme



So ist es uns nämlich ergangen.
Bestimmt stand das in irgendeiner der vielen Unterlagen, die wir bekommen haben, dass man gesetzlich verpflichtet ist, nach der Fertigstellung des Hauses eine Gebäudeaufnahme für das Vermessungsamt zur Eintragung in das Liegenschaftskataster machen zu lassen.
Wenn man das vergisst, bestellt das Vermessungsamt einen Vermessungsingenieur und lässt sich diese Kosten natürlich vom Bauherrn erstatten. Denkt man selbst dran, muss man sich selbst darum kümmern und einen Vermessungsingenieur beauftragen.
Zu den Kosten vom Vermessungsingenieur kommen natürlich noch die Kosten vom Vermessungsamt, die sich nach den entstandenen Baukosten richten.
Wenn ihr euer Häuschen fertig habt, fragt nochmal bei eurem Vermessungsamt nach. Die geben euch bestimmt bereitwillig Auskunft, wieviel Geld ihr ihnen noch schuldet.

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